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Helvetien – die Monarchie der Chefbeamten

helvetiaWie funktioniert die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft? Was wird unter Staatskunst verstanden – sind es die Fähigkeiten der öffentlich sichtbaren Volks- und RegierungsvertreterInnen, die wir in demokratischen Wahlen bestimmt haben, diese zu betreiben und war dies schon immer so? Da unsere Regierung Gesetze erlässt, wie auch über das Gewaltmonopol verfügt, wird es immer wichtiger zu verstehen, wie Helvetien funktionierte und funktioniert – teilweise mit Aspekten fernab der öffentlichen Wahrnehmung. Damit möchte ich BürgerInnen zum Denken motivieren. Es ist wichtig eigene Wertvorstellungen und Überzeugungen einzubringen, um am politisch-demokratischen Prozess aktiv, bewusst und verantwortungsvoll zu partizipieren. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, was uns an Information vorgelegt wird und worüber wir zu befinden haben, resp. was trotzdem noch – auch ohne unsere demokratische Zustimmung – entschieden oder unserer Wahrnehmung entzogen wird und weshalb. Hinweis: Bitte lesen Sie diesen Artikel unvoreingenommen und überprüfen Sie, die dargelegten Fakten und Hinweise selbst – z.B. anhand des Internets. Entscheiden Sie danach in eigener Kompetenz, was für Sie glaubwürdig ist.

Schweizerische Eidgenossenschaft – Confoederatio Helvetica (CH)
Die Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgte gemäss Überlieferung in Jahre 1291 durch den ‚Rütlischwur‘ wo sich die drei Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden zu einer Gemeinschaft gegen die „bösen Habsburger“ zusammenschlossen und der Schweiz ihren heutigen Namen gaben. Der angeblich daraus resultierende Bundesbrief stellt heute die Gründungsurkunde der Schweiz dar, was jedoch erst 1470/1474 erstmals offiziell im ‚Weissen Buch von Sarnen‘ erwähnt wurde, wobei der Rütlischwur der Schweiz von 1291 nicht zweifelsfrei dokumentiert ist. Der Bundesbrief ist ebenso nicht datiert und liefert daher ebenfalls keinen Beweis, dass selbigem der Rütlischwur vorausging. Scheinbar wurde die Geschichte um den Nationalfeiertag im Jahre 1891 (she. ‚Spätere Zuschreibungen‘) etwas frisiert, resp. passend gemacht. Die Tradition, die daraus heute gepflegt wird, orientiert sich damit an einem überlieferten Mythos, denn die zugrunde liegenden Fakten können, aufgrund fehlender Beweise, nicht als gesichert betrachtet werden. Aber auch ich schätze Brauchtum und Tradition, weshalb ich ausdrücklich darum bitte, diese (meine) Sichtweise als eigentlich unbedeutenden ‚Revisionismus‘ der Schweizer Geschichte nur in unterhaltender Weise zu betrachten. Es gab damals halt noch keine Datenbanken, weshalb historische Details kaum je oder bestenfalls nur höchst aufwändig rekonstruiert werden können.

Genau genommen ist die Schweiz eine föderalistische Republik, die über kein Staatsoberhaupt verfügt und keine Hauptstadt hat – so will es die aktuell gültige Bundesverfassung seit 1848. Die Regierung der Schweiz besteht aus sieben Bundesräten, wovon jeder ein Departement (Ministerium) leitet, sowie einem Zweikammern-Parlament (National- und Ständerat). Sämtliche Regierungsbehörden haben ihren Sitz in der verfassungsmässig so deklarierten Bundesstadt Bern. Im jährlichen Turnus – jeweils auf den 1. Januar – wird ein Mitglied des Bundesrates zum Bundespräsidenten bestimmt, das diese Aufgabe zusätzlich, nebst der angestammten Departementsvorsteherschaft, zu bewältigen hat – ausdrücklich ohne dabei als oberster Staatschef zu gelten.

Declaration_of_the_Rights_of_Man_and_of_the_Citizen_in_1789Die Schweiz hat heute politisch ein Milizsystem. Diese Form der Begrifflichkeit wird von der Schweiz exklusiv verwendet und reicht zurück in die Antike nach dem Prinzip ‚Bürger und Soldat‘, was somit (‚militia‘) einen Hinweis auf eine Form des Kriegswesens liefert. Auch die Nationalflagge – das Schweizerkreuz (Ursprung ‚Griechisches Kreuz‘) – liefert mit seiner zugehörigen Heraldik einen Hinweis auf diesen Umstand und die abgebildete Helvetia (ursprünglich ‚Libertas‘), mit Schild und Lanze, versinnbildlicht dies gleichermassen. Die Ausdehnung des Milizsystems in den politischen Bereich, erfolgte zur Zeit des Ancien Régime – das war der Zeitraum um die Französische Revolution und der Beginn der Abkehr von den bis dahin herrschenden Monarchien. Das Motto der Französischen Revolution lautete „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ und brachte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte hervor. In der gleichen Zeit entstand auch die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung, wobei z.B. die exakt gleiche Symbolik (allsehendes Auge im Strahlenkranz – auch die Schweizer Nationalhymne liefert einen Hinweis auf diese Symbolik) auf den heutigen Dollarnoten – die seit 1913 (Gründung der FED) ausgegeben werden – zur Anwendung kommt. Hierbei handelt es sich nicht um christliche, sondern ägyptisch-mythologische Symbole, wie sie häufig von der Freimaurerei verwendet werden (WIKIPEDIA liefert hier leider nur einen Hinweis auf die Swastika als „Abform diverser Sonnensymbole“). Die Grundsätze dieser Erklärung basieren auf dem sog. Ausdruck des Willens der Allgemeinheit (Volonté générale), welcher in der Freimaurer-Grossloge ‚Grande Loge Nationale‘ (heute ‚Grand Orient de France‘ – GOdF) unter Jean-Jacques Rousseau entworfen wurde und sich an der Idee der Gewaltenteilung nach Montesquieu (gilt als Vorläufer der Soziolologie – dem die Lehren Machiavellis gegenüberstanden) orientiert. Hier ist übrigens das Buch „Der Dialog in der Unterwelt“ von Maurice Joly – ebenfalls Freimaurer – sehr interessant. Diese Freimaurerloge (GOdF) prägte damals den Begriff des „Allmächtigen Baumeisters aller Welten“ und man sprach im Zusammenhang mit der erreichten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von da an, stolz von „den Bürgern der Freimaurer-Demokratie“, die sich bis heute weltweit als Art einer ‚politischen Religion‘ auszubreiten scheint. Als französischer Revolutionsexport wird die Helvetische Republik bezeichnet, welche von 1798 bis 1803 existierte – damals war die ‚Schweiz‘ eine Tochterrepublik Frankreichs.

2_hh4Die heutigen Grenzen der Schweiz wurden am Wiener Kongress der Freimaurer von 1814/15 – im Umfeld eines drohenden Bürgerkriegs im März 1814 – auf Initiative von Zar Alexander I. festgelegt, worauf es nochmals zu einigen Umwälzungen in Europa kam. Am Wiener Kongress bekam die Schweiz den Bundesvertrag von 1815, womit sie eine erste, völkerrechtliche Grundlage erhielt und ihr die Verpflichtung einer immerwährenden, jedoch bewaffneten Neutralität abgenommen wurde. Dies garantierte der Schweiz im Gegenzug die Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europäischen Grossmächte und letztlich auch den ’sicheren Hafen‘ für Finanzgeschäfte aller Art. Dieser Bundesvertrag, welcher auch die Schlichtung von Streitigkeiten nur durch ein Schiedsgericht des Wiener Kongresses vorsah, wurde 1848 durch die erste Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgelöst, womit der bisherige, lose Staatenbund (Kantone) der Schweiz überhaupt erst gesamthaft in den Status eines Bundesstaats erhoben wurde. Diese aktuell angepasste Bundesverfassung (letzte Revision 18. April 1999) ist heute noch in Kraft und bildet die Grundlage des Nationalstaates Schweiz, wie auch die heute gültige, oberste Stufe des Rechtssystems – auch Landesrecht genannt. Die Bundesverfassung beginnt mit der Präambel „Im Namen Gottes des Allmächtigen!“.

92974.110625_swisstipp_tempel_freimaurerDie Freimaurerei wird auch ‚Königliche Kunst‘ genannt, woraus der Begriff Staatskunst abgeleitet wird. Früher wie heute waren und sind viele wichtige Persönlichkeiten des politischen, öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens (z.B. hier, hier oder hier) Mitglieder in den zahlreichen Logen rund um den Globus, so verfügt auch die Schweiz über eine ausgeprägte Logenszene. Leider herrscht dort bezüglich aktiven Mitgliedern keine Transparenz und entsprechende Anfragen an Logen werden nie zufriedenstellend oder überhaupt je beantwortet – das entspricht deren ‚Satzungen‘, wo man nach den ‚Chatham House-Regeln‘ operiert. Aus diesem Grund wird die Freimaurerei meist als ‚Geheimbündelei‘ bezeichnet – deshalb wird die Freimaurerei von den Betreibern als ‚Verteidigungstaktik‘ notorisch als ‚triviale Philosophie‘ dargestellt (she. ‚heiteres Kaffeetrinken‘). Jedoch spätestens seit der Französischen Revolution üben die geheimnisvollen Brüder weiterhin und ununterbrochen politischen Einfluss aus – worauf u.a. auch die bemerkenswerten, stetig steigenden Mitgliederzahlen einen Hinweis geben können, wie auch der mittlerweile überall anzutreffende Symbolismus der Freimaurer, der sich oft in Bauten widerspiegelt (u.a. Sonnen-Symbolik an Häusern). Das Leitmotiv „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ wird von den Freimaurern bis heute hoch gehalten. Es ist sowohl Wahlspruch der heutigen, französischen Republik, entspricht Artikel #1 von Amnesty International, wie auch humanrights.ch und findet sich sowohl in den Richtlinien der UNO, wie auch letztlich in der Schweiz wieder („Entwicklungsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Schule und Volk“ – Seite 240) – also ein durchaus globales Phänomen. Trotz der hier vorliegenden Fakten, bestreitet z.B. der sog. ‚Sekten- und Philosophie-Papst‘ der TAMEDIA (Hugo Stamm) diese Tatsachen, was bezüglich seiner Wahrnehmung und Ausrichtung nun generell Fragen aufwirft, deren Beantwortung er bewusst vermeidet.

Wer hat die Macht?
Durch das in der Schweiz praktizierte Milizsystem, wonach öffentliche Aufgaben meist nebenberuflich ausgeübt werden, erhält im Prinzip jeder Bürger die Möglichkeit ein politisches Amt anzustreben. Der Zugang erfolgt z.B. durch die Mitgliedschaft in einer politischen Partei, dann über die Legislative (z.B. als Gemeinde-, National oder Ständerat) in die Exekutive (z.B. als Stadt-, Regierungs- oder Bundesrat) – grob gesagt. Aufgrund des Milizsystems kann man auch ohne Parteizugehörigkeit ein politisches Amt anstreben, doch sind dann die Möglichkeiten unterstützender Allianzen äusserst gering (she. Thomas Minder / ‚Abzocker-Initiative‘) und können ein solches Ansinnen zu einer nervenaufreibenden Aufgabe werden lassen. Volks- und Regierungsvertreter werden in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren vom Volk gewählt – danach muss erneut eine Wahl erfolgen, resp. müssen die bisherigen Amtsinhaber mittels Wahl bestätigt werden.

In der Schweizer Politik gilt ebenfalls die Maxime „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, doch sind wir vor dem Gesetz wirklich alle gleich, wie es die Bundesverfassung (SR 101, Art. 8) vorschreibt? Wir sind es nicht. Wer ein höheres Amt innerhalb der Regierung bekleidet, dem wird in der Regel politische Immunität zugestanden. Dies ist angeblich ein Mittel, die Regierungsgeschäfte und die Teilnahme daran nicht zu behindern und stellt einen Schutz vor Strafverfolgung von politischen Amtsträgern dar, womit auch das Recht zur Zeugnisverweigerung verbunden ist. Will man die Immunität eines Amtsträgers aufheben, ist dies kein leichtes Unterfangen und muss von einer politischen Kommission (Kollegen) entsprechend genehmigt werden – dies geschieht nur in ganz seltenen Fällen, wie zahlreiche Beispiele immer wieder zeigen. PolitikerInnen werden höchst selten für Verfehlungen während oder nach ihrer Amtszeit zur Rechenschaft gezogen – was rollt, sind bestenfalls die Köpfe Untergebener, denen die Verantwortung übereignet wird. Ein Musterbeispiel wo genau dieser Mechanismus zur Anwendung kam ist der Fall der vom Bundesrat angeordneten Vernichtung von Beweis-Akten im ‚Fall Tinner (Nuklear-Technologie)‘, wo die Regierung beschloss, die Immunität der fehlbaren Mitglieder nicht aufzuheben und sogar die Bundesanwaltschaft sich mit kalten Füssen aus der Affäre zog um keine Untersuchung einleiten zu müssen. Auf diese Art und Weise ist auf Seiten der Regierung prinzipiell alles möglich, was nicht erlaubt wäre; Man weiss, wie man entscheidet und braucht nur noch eine amtsdeutsche Formulierung hierzu zu veröffentlichen – Fall erledigt. Das sind Zustände, von welchen ein Normalbürger unter keinen Umständen je ebenfalls profitieren können. Das muss Macht sein.

Weiter ist mir, durch zahlreiche, persönliche Kontakte massiv aufgefallen, wie inkompetent viele PolitikerInnen bei spezifischen Sachgeschäften sind. Auch dies ist eine Folge des Milizsystems, wo nicht – wie in der Privatwirtschaft – die Kandidaten die Jobs erhalten, welche alle Assessments mit Bravour absolviert haben, sondern oft die mit der grössten Klappe, dem ansprechendstem Charisma oder die von ihrer politischen Partei ‚gepushten Gallionsfiguren‘, die man wie vorgesehen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Wahlkampf, PR und Vetternwirtschaft) in die gewünschten Position hievt. So haben wir in der Schweiz aktuell den Fall, dass eine studierte Konzertpianistin und frühere Konsumentenschützerin die Vorsteherin des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartementes (EJPD) wurde, wobei sie weder einen akademischen Grad für ihr Fachgebiet vorweisen kann, noch entsprechende Erfahrung und sich gar bei der Vereidigung zur Amtseinführung weigerte den Schwur auf den Amtseid zu leisen. Das liess der Souverän ihr einfach ‚durchgehen‘ ohne mit der Wimper zu zucken – weshalb? Heute ist sie jemand, der – zumindest mir gegenüber – keinerlei Korrespondenz beantwortet, auch dann nicht, wenn Sie auf gröbere Versäumnisse (z.B. die Implementierung von bindenden UN-Menschenrechtsvorschriften in die Schweizer Rechtspraxis) im Justizsystem ausdrücklich und mehrfach hingewiesen wird. Obschon die Schweizer Politik liebend gerne von ‚Transparenz‘ redet und ein Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) besteht, ignoriert sie einfach kategorisch alle Anfragen. Das nennt sich dann ‚direkte Demokratie‘, wie auch ‚Rechtsstaatlichkeit‘ und der Bürger sitzt einfach konsterniert da und hat keinerlei Handhabe gegen einen solchen Missbrauch einer Amtsmacht. Das ist keine Freiheit, keine Gleichheit und schon gar keine Brüderlichkeit. Für mich eher der klare Beweis, dass vor dem Gesetz eben nicht alle gleich sind, zumal auch die Bundeskanzlei – wo ebenfalls politische Immunität herrscht – hierzu keinerlei Stellung nimmt, resp. höchstens vereinzelt unbrauchbare Standard-Floskeln zum Versand bringt. Genauso klingt für mich mittlerweile auch der Wahlspruch der Schweiz „Einer für alle, alle für einen.“ – schöne Worte, die von der Politik nicht gelebt werden, wie ich umfassend zu dokumentieren in der Lage bin.

Da die ‚Volksvertretung‘ oftmals nur das Sprungbrett zur politischen Macht darzustellen scheint, wird der Kontakt zum Volk nach der Wahl relativ unwichtig. Diese Leute werden dann erfahrungsgemäss erst wieder öffentlich teilweise greifbar, wenn die nächsten Wahlen anstehen und sie neue Ver-sprechungen abzugeben haben um nach Wählergunst zu angeln. Viel wichtiger, nach der Wahl, erscheint der politischen Kaste wohl der ‚innere Konsens‘ eines Regierungsteams – im Fall der Schweiz mit Vorliebe Konkordanz genannt; Man will in den eigenen Reihen niemandem auf die Füsse treten – auch dann nicht, wenn schlagende Inkompetenz festgestellt wird und versucht möglichst friktionsfrei auf der politischen Bühne zu agieren, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten. Dasselbe darf man dann zwangsläufig auch von den Mit-‚Konkordanten‘ erwarten; Dass sie dabei helfen, gegenüber einer allfällig aufgebrachten Öffentlichkeit, das Gesicht zu wahren und nur zu kommunizieren, was im ‚Gremium‘ beschlossen worden ist. Transparenz ist daher eine leere Worthülse oder Utopie. Es scheint leider nur allzu oft der Fall zu sein, dass mit der Wahl eines Politikers die Volksvertretung endet und die Regierungsvertretung beginnt.

Bedeutet Macht automatisch Kompetenz?
PolitikerInnen sind jederzeit austauschbar – das liegt in der Natur des Systems. Oft ist im Volk eine Politmüdigkeit festzustellen, da es von einer Ohnmacht befallen ist, welche ihm die Aussage entlockt, „Die machen ja eh, was sie wollen.“ Sollen wir uns einfach zurück lehnen und damit abfinden – wäre das demokratisch korrekt? Sicherlich nicht. In Zeiten erhöhter Komplexität von Regierungsgeschäften und auch politischer Globalisierung (Geopolitik) wird es immer wichtiger, genau hinzuschauen und zu verstehen, was da eigentlich behandelt und beschlossen wird, denn es betrifft uns alle – oft gar über die Landesgrenzen hinaus. So übernimmt die Schweiz bereits heute teilweise, unsinniges EU-Wasserkopf-Recht (she. ‚Gurkenverordnung‘) automatisch.

Ein praktisches Beispiel; Im März 2012 kontaktierte ich in einem Offenen Brief sämtliche GemeinderätInnen der Stadt Zürich, sowie sämtliche RegierungsrätInnen des Kantons Zürich mit spezifischen Fragen und Vorschlägen zur sog. ‚2000-Watt-Gesellschaft‘. Was daraus resultierte, waren – nebst einiger Häme gegenüber dem anfragenden Bürger – ein Umstand der schockieren sollte; Keine einzige, brauchbare Antwort traf ein – auch beinahe ein Jahr später noch nicht, obschon sich einige dieser Gemeinde- und KantonsrätInnen schriftlich äusserten, sie würden die Fragen und Informationen prüfen, um sich anschliessend wieder zu melden. Fehlanzeige nach dem Prinzip „…aus den Augen, aus dem Sinn“. Dabei muss festgestellt werden, dass zahlreiche dieser Miliz-PolitikerInnen über eine sog. ‚höhere‘ Berufsausbildung (z.B. Physik, Umweltnaturwissenschaft, Ökologie, Ingenieurtechnik, etc.) verfügen, welche sie doch im Grunde befähigen müsste, eine Beurteilung der eingereichten Fakten vorzunehmen und entsprechende Fragen zu beantworten. Hier ist u.U. das Milizssystem ein Nachteil, da neben dem Beruf das politische Engagement bestenfalls an zweiter Stelle steht. Im vorliegenden Fall ist also keine sichtbare, resp. bewiesene Kompetenz für die Funktion, die sie dem Volk gegenüber zu erfüllen hätten, ersichtlich.

Während erfolgreiche Firmen in ihren Geschäftsleitungen manchmal einen ‚Guru‘ vorweisen können, der sämtliche Geschicke für den Erfolg abdeckt und so z.T. über eine Dekade hinaus eine strategische Ausrichtung des Unternehmens (z.B. R&D) prägen kann, ist eine Regierung ein loser Haufen Konfetti unterschiedlichster, persönlicher Couleur, Interessen und Neurosen. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen setzt sich aus ausgewählten und eingespielten Teams zusammen um wirtschaftliche Ziele optimal zu erreichen, während sich in der Politik der Eindruck aufdrängt, dass Opportunismus vorherrscht. Diese OpportunistInnen werden wiederum von eigenen und fremden Interessen geleitet und/oder entspringen einer früheren Tätigkeit aus der Privatwirtschaft, resp. haben diese Funktion noch immer, resp. als Milizpolitker eben gleichzeitig inne. Auch hat jeder Schweizer Parlamentarier zwei Lobbyisten-Ausweise zu vergeben, womit die ‚Kunst des Soufflierens‘ ins Bundeshaus Einzug hielt. Dies wäre in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen gänzlich undenkbar, wird aber in der Politik ermöglicht; Das ‚Tanzen auf mehreren Hochzeiten‘, wie der Volksmund sagen würde.

Woher kommt also die Kompetenz von PolitikerInnen, denen – scheinbar willkürlich – ein politisches Amt innerhalb der Regierung zugeteilt wird, denn sie können es sich in aller Regel eben nicht selbst aussuchen, resp. sich auf eine spezifische, freie Vakanz bewerben? Wenn fachlich promovierte Akademiker in die Regierung ‚berufen‘ werden, besteht keine Garantie, dass sie in ihrem Fachgebiet dem Souverän nützlich sein können – so wie ich dies Anhand des Beispiels der Vorsteherin des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartements vorab geschildert habe, da sie noch nicht einmal einen akademischen Grad in Rechtswissenschaften vorweisen kann. Diese ‚Vergewaltigung‘ durch ein unpassendes Amt, aber auch fehlender Bezug und nicht vorhandene Sachkompetenz, sind in der Politik leider gang und gäbe. Die Zürcher Stadtpräsidentin beispielsweise ist diplomierte Agrarökonomin (wo ich mich auch schon gefragt habe, ob es nicht besser wäre, sie würde Kartoffeln pflanzen) mit Schwerpunkt auf Umweltthemen und Kunst. Der Polizeivorsteher der Stadt Zürich leitete vorher ein ‚Velobüro‘ (und hat aus eigener Erfahrung keine blasse Ahnung von Rechtswissenschaften und Justiz), also bisherige Kompetenzfelder welche diese in ihrer aktuellen Tätigkeit schwerlich gewinnbringend und effizient anwenden können. Zugestanden wird allen in der Regel eine Einarbeitungszeit von 100 Tagen – danach muss der- oder diejenige, die den Exekutiv-Job ‚kassiert‘ hat, das erste mal Rechenschaft ablegen – das hat sich medial zwischenzeitlich so etabliert. Wo es in der Privatwirtschaft undenkbar ist, ist die politische Exekutive voll von sog. ‚Quereinsteigern‘ auf allen Ebenen. Was macht solche Leute also auf ihren Positionen aus, da sie offensichtlich zuweil von ‚Tuten und Blasen‘ wenig bis gar keine Ahnung haben? Da ein Milizsystem genau diese Plattform bietet, gibt es in der Öffentlichkeit auch zu zahlreichen Themen nur Kopfschütteln; Da werden falsche Prioritäten gesetzt, Ressourcen verschlissen, Grabenkämpfe ausgetragen, Steuergelder vernichtet und Kampagnen gefahren – oft auch noch mit Hilfe geneigter ‚Qualitätsmedien‘. In der Privatwirtschaft hätte dies unmittelbare Konsequenzen, während dieser desillusionierende Zirkus in der Politik schlicht zur ungehindert fortschreitenden Tagesordnung gehört.

Dabei ist es oft genau das, was wir heute erleben; Wenn beispielsweise die Bundesrätin und Energieministerin am WEF vollmundig ein Energiekonzept Schweiz darstellt, welches von allen Seiten heftigst unter Beschuss (hier oder hier) gerät, muss man davon ausgehen, dass dieses Konzept keinen wirklichen Konsens im Sinne einer Mehrheit darstellt. Kann eine Bundesrätin (und diesmal gar Juristin), welche vorher das Volkswirtschaftsdepartement (neu Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung – WBF) geleitet hat, überhaupt die Zeit und fachliche Qualifikation aufbringen, neu als Vorsteherin des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine einwandfreie Eigenbeurteilung eines solch komplexen Konzeptes nachzuvollziehen, zumal sie in diesem Bereich nur über ‚zugetragene Erfahrung‘ verfügen kann? Ist das Prinzip nicht so, dass die ihr unterstellten Ämter – z.B. das Bundesamt für Energie (BFE) und deren Chefbeamten – dieses Konzept im Detail ausarbeiteten und von ihr letztendlich nur noch mit einer Unterschrift abgenickt und dann öffentlich präsentiert werden muss? Unter vorgenannten Begleitumständen könnte die offizielle Politik im Grunde als ‚Muppet-Show‘ bezeichnet werden – irreführende Unterhaltung inklusive. Das sind wahrscheinlich die Ursachen für weit verbreitete Politikmüdigkeit im Volk.

Chefbeamte als Könige des Wissens
Nebst den gewählten ‚Front-Attrappen‘ gibt es seit jeher Chefbeamte hinter der politisch verantwortlichen Exekutive. Chefbeamte werden nicht vom Volk gewählt und überstehen die Amtsdauern ihrer Vorgesetzten in der Regel um ein Vielfaches, resp. behalten bei entsprechender Kompetenz ihre Positionen auch bei einem Wechsel der vorgesetzten Amtsinhaber, wie Stadt-, Regierungs oder Bundesräten, insofern sie sich mit ihren jeweiligen Vorgesetzten nicht überwerfen. Chefbeamte werden in der Regel – im Gegensatz zu ihren politisch Vorgesetzten, wie in der Privatwirtschaft, nach Qualifikation und Erfahrung eingestellt. Sie bilden das ‚Backbone‘ der Ministerien, Departemente, Ämter und Abteilungen denen die Exekutive vorsteht. Chefbeamte stellen der Exekutive Entscheidungsgrundlagen bereit und setzen auf deren Geheiss politische, administrative und organisatorische Vorgaben entsprechend um. Das klappt zwar nicht immer ganz reibungslos und nicht in jedem Fall erfolgreich, doch die Öffentlichkeit erfährt dann jeweils erst davon, wenn der Zenith des Gaus bereits überschritten ist und Missstände in den Schlagzeilen der Medien aufgeschlagen sind – ansonsten werden diese Angelegenheiten ‚intern‘ geregelt und folglich auch nie an die grosse Glocke gehängt, um das Vertrauen in die Exekutive nicht zu erschüttern. 

Es ist in der Tat so, dass sich Vertreter der Exekutive (aber auch teilweise der Legislative) darauf beschränken müssen, dass das Vertrauen von und zu ihren Mitarbeitern vorhanden ist, deren Repräsentanten sie temporär darstellen. Das Wissen, welches die Exekutive vorgibt zu besitzen, kommt aus dem Umfeld der angegliederten Organisationsstruktur der jeweiligen Ämter und Dienststellen. Wie sonst wäre es zu erklären, dass ein Bundesrat heute das Gesundheitsdepartement leitet und morgen einfach das Justizdepartement? Oder der Aussenminister später zum Finanzminister ‚mutiert‘? Diese befremdliche Situation ist in der Schweiz durch die Job-Rotation der Bundesräte die Regel. Eine solche Transformation vom Kompetenzen ist aufgrund der Komplexität der Materie auf Regierungsebene schlicht nicht von einer Person zu bewältigen. Kein einziges Mitglied der Exekutive kann also darauf verzichten, seine Chefbeamten um Rat und Unterweisung zu bitten, wenn es um politische Sachgeschäfte geht und muss sich aktiv darum bemühen, das Klima zu den ihm/ihr so Untergebenen bestens zu pflegen, damit er/sie selbst seine Arbeit (Repräsentation) so gut wie möglich machen kann und nicht – wie auch schon vorgekommen – ins Abseits manövriert wird. Trotzdem kommt der Exekutive die Verantwortung, resp. Kontrollfunktion der ihnen untergebenen Strukturen zu. Dass das immer öfter – mangels fachlicher Kompetenz – ganz massiv in die Hosen geht, zeigen nachfolgend einige, hässliche Beispiele. Da stellt sich immer wieder einmal die Frage wer kontrolliert hier wen? Die Exekutive die Chefbeamten oder die Chefbeamten die Exekutive? Dabei ist es oft so, dass die aufkeimenden Probleme eine Exekutiv-Amtsdauer überstehen und von den Nachfolgern bereinigt werden müssen – während für den Vorgänger meist die Immunitätsklausel gilt; Wer also nicht genau hinschaut, welche politische Funktion er/sie in der Exekutive übernimmt, kann schon einmal übelst ins Fettnäpfchen treten und sich plötzlich öffentlichen Angriffen ausgesetzt sehen – hier gilt ganz besonders; Wissen ist Macht.

Beispiel: Beamtenversicherungskasse (BVK)
Weit über zehn Jahre lang geschahen in der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK) kriminelle Aktionen, die letztlich zu Millardenverlusten zu Lasten der Versicherten führte. Scheinbar gab es schon früh Hinweise, dass Dinge falsch laufen sollen, doch sowohl die Vorgänger in der Zürcher Finanzdirektion wie Christian Huber (1999-2005), als auch Nachfolger Hans Hollenstein (2005-2007) waren unfähig etwas zu unternehmen, wobei nun die aktuelle Finanzdirektorin Ursula Gut (seit 2007) erst 2012 einschritt, als das Haus bereits in Vollbrand stand. Sämtliche Hinweise in all den Jahren wurden – z.T. ‚giftig‘ – vom Tisch gefegt, bis der Schaden in Milliardenhöhe unübersehbar war und Finanzdirektorin Gut keine ‚Trickkiste‘ mehr zur Verfügung stand um die Sache ‚intern‘ zu verwedeln. Zur ‚Aufarbeitung‘ der Geschehnisse musste eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt werden – wo es heisst „Nur noch Kopfschütteln“ – die zahlreiche Fehler auf Beamtenseite feststellte und massive Vorwürfe gegen die verantwortliche Regierung erhebt. Die erste Reaktion der beschuldigten Regierung war jedoch (wie immer): „Zürcher Regierungsrat weist Hauptschuld von sich“ und das ‚Schwarzepeterspiel‘ begann. Wie aber soll sonst der Milliardenverlust erklärt, resp. verantwortet werden? Dazu äussert sich niemand – es sind immer nur die Anderen. Hierzu der Artikel „Was braucht es noch, damit jemand die Verantwortung trägt?“ Insgesamt fehlen der BVK ca. CHF 2.5 Milliarden (das weiss man nicht so genau), die nachgezahlt werden müssen, damit die Pensionsansprüche der versicherten Beamten im garantierten Rahmen überhaupt je erbracht werden können. Neu ist, dass für die ‚Wiederauffüllung‘ des Pensionskassenfonds erneut die Steuerzahler geschröpft werden, da ist man jeweils kreativ; „BVK-Sanierung – das Staatspersonal wird verschont“. Absolut undenkbar ist – auch wie immer – eine zusätzliche, finanzielle Belastung der Beamten, resp. gar ein Sparprogramm innerhalb der verantwortlichen Regierung, um die Fehlbeträge verursachergerecht zu beschaffen.

Dass diese Abwälzung auf die Steuerzahler nicht allen passt zeigt das Referendum gegen das ‚Sanierungsprogramm‘ der Regierung zur BVK, über welches am 3. März 2013 nun abgestimmt werden soll und die Zürcher Regierung warnt bereits mediabeholfen und lautstark vor einem rigorosen Sparprogramm, welches sie fairerweise massiv treffen würde, wenn das Referendum angenommen wird (d.h. der Beschluss zur Sanierung des Kantonsrats muss abgelehnt werden – also ‚Nein‘ stimmen, um dem Referendum zuzustimmen). In diesem Zusammenhang wurde die aktuell verantwortliche Finanzdirektorin als jemand dargestellt, welche zu unlauteren Mitteln greift um die eigenen Fehler zu eliminieren; „SVP stellt Ursula Gut als langfingrige Trickserin dar“. Nach meiner Meinung ist dies (mit Verlaub) eine richtige Beispiel-Schweinerei für politischen Klüngel. Ich bin der Auffassung, dass hier diskussionslos ein rigoroses Sparprogramm innerhalb der Regierung durchgesetzt werden muss, bis die verlustig gegangene Deckung der Pensionskasse wieder den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Diese Beamten müssen lernen, sich endlich einmal über ihre eigene Kaste zu ärgern, sonst wird das nie besser. Wenn es zu Entlassungen von Beamten käme, sähe ich darin den Vorteil, dass die Verantwortlichen in den eigenen Reihen klar erkennbar würden, resp. wüssten die Betroffenen über wen sie sich aufzuregen hätten, statt dass schon wieder der Steuerzahler seinen Rücken zum Ausbügeln bereit zu halten hat. Politisch ständig – sowohl im Erfolgsfall, wie auch im Nichterfolgsfall – einfach immer und ‚alternativlos‘ den ‚Steuerzahler-Hydranten‘ anzuzapfen, ist unfair, unsozial und höchst verwerflich – und ganz und gar nicht brüderlich. Hier wird einmal mehr keine Verantwortung übernommen, wobei endlich Massnahmen ergriffen werden müssten, dass ein solcher Fall mit unfehlbarer Sicherheit künftig ausgeschlossen werden kann. Jedoch befindet sich das Stimmvieh bereits wieder in medialer ‚Einlullung‘ und bemerkt den Sand in den Augen noch nicht einmal. Somit wird die Verantwortung der Regierung einmal mehr vom Tisch gewischt, falls das Referendum abgelehnt wird – wie praktisch und ‚wie immer‘, wenn die Exekutive ihr Unvermögen beweist, ihre Chefbeamten im Griff zu halten.

Beispiel: IT-Projekt ‚Insieme‘ der Steuerverwaltung
Schlagzeilen wie „Korrupte Deals beim Bund“ oder „Insieme-Skandal wird noch dreckiger – Der unter Korruptionsverdacht stehende Chefbeamte der Steuerverwaltung hat beim Insieme-Projekt Aufträge an seinen Sohn vergeben. Auch der Interimschef gerät derweil ins Visier der Ermittlungen“ beschäftigten 2012 (und bis heute) die Schweizer Finanzministerin. Ein wichtiges Projekt dass bereits während der Zeit ihres Vorgängers ‚unbemerkt‘ ausser Kontrolle geriet, musste zwangsläufig von ihr gestoppt und der zuständige Chefbeamte suspendiert werden. Die Komplexität dieses Falles zieht immer weitere Kreise (z.B. „IT-Skandal: Auch Technik-Chef ist weg“), zumal zahlreiche weitere Personen in die Ungeheuerlichkeiten verwickelt zu sein scheinen. Hier wurden durch Chefbeamte zahlreiche Vorschriften ausgehebelt um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Das Projekt, dass zur IT-Optimierung innerhalb der Steuerverwaltung hätte führen sollen, wurde nach Jahren, viel Aufwand und Ausgaben von ca. CHF 150 Millionen, eingestellt und abgeschrieben – Verdacht; Vetternwirtschaft, Korruption und Kompetenzüberschreitungen. Jahre für nichts und das Ziel wurde komplett verfehlt – man muss trotz hoher Kosten wieder von vorne beginnen. Und auch hier muss man erneut erfahren, dass kritische Fragen zum Projekt seit längerer Zeit durch die Verantwortlichen ignoriert oder negiert wurden – z.B. Vorgänger in der Exekutive – der ebenfalls ‚immunisiert‘ ist. Weg ist selbstverständlich nur wieder das Steuergeld und man kehrt auch diese Sauerei immer weiter unter den Teppich. Im erstgenannten Artikel wird gar erwähnt, dass gegen den verantwortlichen Chefbeamten keine Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaf laufen. Ja glaubt man denn sowas? Finanzielle Konsequenzen für die Verantwortlichen und ausreichende juristische oder öffentliche Aufarbeitung der Fakten? Höchst ungewiss.

Ein weitere Folge der Geschichte lautet; „Nach Skandal zum Chef befördert“. Der letzte Projektleiter von ‚Insieme‘ wird nun sogar zum CIO (Chefinformatiker) bei der Steuerverwaltung befördert. Der Artikel sagt aus, dass „…die Mitarbeiter sich nur noch die Augen rieben…“ – weil für den bisherigen ‚Insieme‘-Projektleiter damit eigens ein neuer Job geschaffen wurde. Der heutige CIO wurde seinerzeit als externer Mitarbeiter geführt, ohne öffentliche Ausschreibung als Projektleiter, also gesetzteswidrig engagiert und nun gar noch ‚befördert‘ – in die ‚Lohnklasse 29‘ mit einem Jahresgehalt von CHF 184’000. Dieser Mann, der zuletzt während über einem Jahr das nun abgebrochene Projekt zu verantworten hatte, wird neu nun sogar verantwortlich für die gesamte Informatik in der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das sollte Fragen aufwerfen – tut es aber nicht.

Beispiel: Schweizerische Nationalbank (SNB)
Im Herbst 2011 beschloss die Schweizerische Nationalbank – unter ‚Abnickung‘ des Bundesrats, dass die Schweizer Exportwirtschaft mit einer sog. ‚Kursuntergrenze‘ des Euros (EUR) zum Schweizerfranken (CHF) von CHF 1.20 bis auf Weiteres gestützt werden soll und liess verlauten, dass man dazu unbeschränkt Devisen in EUR aufkaufen würde. Mittlerweile ist bald ein Bruttoinlandprodukt (BIP) in EUR angelegt (hier), wobei die jährliche Exportleistung der Schweiz gerade einmal rund CHF 120-150 Milliarden beträgt. Das entsprechende Vorgehen der SNB wurde vom Finanzdepartement gut geheissen – Anfragen bezüglich demokratischer Prozesse hierzu, werden nicht beantwortet – jedoch hätte über ein solch immenses, finanzielles Engagement der Schweiz im Ausland eine Volksabstimmung statt finden müssen, was nicht der Fall war.

Die Bereitschaft der SNB unbegrenzt Euros zur Kursstabilisierung des CHF zu kaufen, verringert die Kaufkraft des CHF – aktuell findet eine schleichende Enteignung der SchweizerInnen statt. Zu diesem Thema habe ich im Sommer 2012 erstmals auf politnetz.ch den Artikel „Das Verhalten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist undemokratisch“ veröffentlicht, zu welchem 115 Kommentare abgegeben wurden, wobei auch andere Autoren (z.B. hier, hier, hier oder hier) dieser Meinung sind. Nach knapp 40 veröffentlichen Artikel zur Schweizer Politik löschte politnetz.ch sämtliche meiner Beiträge und schloss mich ohne Erklärung von der Teilnahme aus. Das sind natürlich Zustände die in einem Land, wo gemäss Bundesverfassung die freie Meinungsäusserung gelten soll, nicht akzeptiert werden können, aber die Geschäftsleitung von politnetz.ch schweigt eisern – scheinbar ist meine politische Meinung unerwünscht. Trotz Gesuch an die Beamten Bundeskanzlei, der Sache nachzugehen, blieben die entsprechenden Anfragen unbeantwortet. Auch das ist Macht – weniger Freiheit und schon gar keine Brüderlichkeit.

„The show must go on“
Hier einige weitere Schlagzeilen (Fälle) zu Chefbeamten, welche den Volkssouverän beunruhigen müsste; „Pornobilder versandt – und trotzdem Chef geblieben“, „Prämie für Drogenhändler Ramos“, „Warum niemand in der Schweiz vor eine FFE (fürsorglicher Freiheitsentzug) und vor Beamten geschützt ist“, „Ex-Beamte profitieren vom Filz“, „Zürcher Beamter liess sich schmieren“, „Varone will Stein des Anstosses nicht in den Medien sehen“, „Wie das Umweltamt sechs Millionen Franken vernichtet“, „Chef des Bundesamtes für Statistik geht“ oder der aktuellste Fall „Geheimdienst legt illegal Personandaten doppelt ab“Dies sind nur einige Beispiele für den Missbrauch von Position, Vertrauen und Steuergeldern durch Chefbeamte und die Unfähigkeit der Exekutive, dies rasch zu erkennen und entsprechend proaktiv zu handeln; Blindes Vertrauen in die Regierung ist schlicht nicht zu begründen und wir müssen lernen unseren ‚Polit-Pappenheimern‘ besser auf die Finger zu schauen, wenn es uns nicht egal ist, wie man mit uns und unserem Steuergeld umgeht. Weiter bemerkenswert ist, dass die sog. ‚offiziellen Medien‘ – via die Schweizerische Nachrichtenagentur (SDA) – die Pressemitteilungen und Standpunkte ‚offizieller Verlautbarungen‘ in der Regel unbesehen übernehmen und so mithelfen, das Volk für dumm zu verkaufen. Und auch folgende Regel scheint nach wie vor in Gebrauch und wird von den Medien weitgehend kolportiert; Regel #1 Beamte machen nie Fehler. Regel #2 Sollten Beamte doch einmal Fehler machen, tritt Regel #1 in Kraft. Der Dumme bei politischer Misswirtschaft ‚genetisch bedingt‘ der gutgläubige Bürger.

Ein Schweizer Bundesrat bezieht einen jährliches Salär von CHF 404’791, wo hingegen der höchste Chefbeamte der Eidgenossenschaft bereits auf jährlich CHF 372’421 kommt. Hinzu kommen bei Bundesräten CHF 30’000 Repräsentationszulage, sowie zwei Dienstfahrzeuge und ein Chauffeur. Ihre jährliche, lebenslange Rente nach terminusgerechtem Ausscheiden aus dem Bundesrat beträgt jährlich CHF 220’000 – auch bereits nach der Abwahl nach kurzer Zeit. Ein Chefbeamter mit zwei Kindern kann u.U. jährlich – inkl. allf. Zulagen für Nachtarbeit, Pikettdienst oder Schichten – gleich viel wie ein Bundesrat verdienen. Ein weiterer, bemerkenswerter Punkt ist die geltende ‚Besitzstandswahrung‘ (auch ‚Schlechterstellungsverbot‘), z.B. für Chefbeamte – hierzu der Artikel „Rot-weisse Fallschirme“, welcher sehr aufschlussreich und uns aufzeigt, wie Steuergeld verdampfen muss, indem Beamte kaum Nachteile in Kauf nehmen. Für mich stellen diese hohen Entschädigungsklassen für Chefbeamte einen kaum merklichen Unterschied – resp. ein krasses Unverhältnis – im Bezug auf die Exekutive dar, was ich als Untermauerung meiner Aussagen zur ‚Monarchie‘ betrachte, wo man sich seine Pfründe sichert. Weiter hinterlässt der vorgenannte Artikel den Eindruck, als wüssten Chefbeamte, wie sich sich ihren feudalen Lebenswandel unter Vollausnutzung rechtlicher Möglichkeit – auf immer und ewig wahren können – Korruption hin oder her. Oder wie heisst das ’11. Gebot‘ – „Lass Dich nicht erwischen.“?

Während der Bürger stetig zunehmender Überwachung und Massregelung ins Auge zu blicken hat, sollten wir die ‚Kameras‘ einmal 180 Grad umdrehen und beginnen, einen Blick ’nach innen‘ zu wagen. Wieso verzeihen wir unserer Exekutive sauteure Fehler, wenn gegenüber dem Bürger immer mehr ‚Zero Tolerance‘ geübt wird? Für mich stellt sich schon länger die Frage, ob der Bürger für den Staat eine Gefahr ist oder ob es doch nicht eher umgekehrt der Fall ist? Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen – für mich sieht dies beinahe danach aus, als ob die berüchtigte Magna Carta (googlen Sie auch ‚Vertrag von 1213‘, resp. ‚Vertrag von Verona‘) noch immer irgendwo subtil Bestand hätte. Es scheint keineswegs so, dass – wie von WIKIPEDIA dargestellt – dieses Dokument heute nur noch symbolischen Wert besässe, wenn man sich vor Augen führt, was sich in der aktuellen Realität abspielt. Das Thema ist interessant und die Arkanpolitik der Chefbeamten und ihrer Exekutiv-‚Muppets‘, ein hochinteressantes Forschungsgebiet, resp. ein Thema das von Mainstream- und Trivialmedien bewusst ausgeklammert wird.

Aber sicher dürfen wir freilich annehmen, dass sich sowohl Exekutive, wie auch Chefbeamte am Grundsatz „Freiheit, Brüderlichkeit, Gleichheit“ orientieren – was auch immer das zu bedeuten hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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